Weitere Entscheidung unten: FG Saarland, 23.03.1999

Rechtsprechung
   VG Potsdam, 15.12.1997 - 1 K 267/97   

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https://dejure.org/1997,26123
VG Potsdam, 15.12.1997 - 1 K 267/97 (https://dejure.org/1997,26123)
VG Potsdam, Entscheidung vom 15.12.1997 - 1 K 267/97 (https://dejure.org/1997,26123)
VG Potsdam, Entscheidung vom 15. Dezember 1997 - 1 K 267/97 (https://dejure.org/1997,26123)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 22.10.2014 - 8 B 99.13

    Zu "anderen Tatsachen" beim Beweis der ungerechtfertigten Entziehung eines

    Zu Recht weisen die Beigeladenen zwar darauf hin, dass das Verwaltungsgericht damit in der Sache seine vom Bundesverwaltungsgericht im Teltow-Seehof I-Urteil vom 16. Dezember 1998 revisionsrechtlich nicht beanstandete Tatsachenwürdigung im Urteil vom 15. Dezember 1997 - VG 1 K 267/97 - wiederholt hat (UA S. 11 f. unter 3. a).

    Auch eine Verletzung der Begründungspflicht (§ 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO) ist insoweit nicht ersichtlich, weil sich dem angegriffenen Urteil jedenfalls entnehmen lässt, aus welchem Grund das Verwaltungsgericht weiterhin von seiner Tatsachenwürdigung in seinen früheren Urteilen vom 15. Dezember 1997 - VG 1 K 263/97 und VG 1 K 267/97 - ausgegangen ist.

  • BVerwG, 22.10.2014 - 8 B 100.13

    Erforderlichkeit der Vorlage von Indizien im Sinne von Beweisanzeichen als

    Zu Recht weisen die Beigeladenen zwar darauf hin, dass das Verwaltungsgericht damit in der Sache seine vom Bundesverwaltungsgericht im Teltow-Seehof-I-Urteil vom 16. Dezember 1998 revisionsrechtlich nicht beanstandete Tatsachenwürdigung im Urteil vom 15. Dezember 1997 - VG 1 K 267/97 - wiederholt hat (UA S. 11 f. unter 3.a).

    Auch eine Verletzung der Begründungspflicht (§ 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO) ist insoweit nicht ersichtlich, weil sich dem angegriffenen Urteil jedenfalls entnehmen lässt, aus welchem Grund das Verwaltungsgericht weiterhin von seiner Tatsachenwürdigung in seinem früheren Urteil vom 15. Dezember 1997 - VG 1 K 263/97 und VG 1 K 267/97 - ausgegangen ist.

  • VG Potsdam, 13.11.2008 - 1 K 799/07

    Restitutionsverfahren Teltow-Seehof

    Zusammengefasst heißt es darin unter näherer Darlegung der Gründe dafür, dass die Tatsachen- und Beweiswürdigung der erkennenden Kammer in deren Entscheidungen vom 15. Dezember 1997, - 1 K 263/97 u. 1 K 267/97 - revisionsrechtlich nicht zu beanstanden sei:.
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Rechtsprechung
   FG Saarland, 23.03.1999 - 1 K 267/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,16229
FG Saarland, 23.03.1999 - 1 K 267/97 (https://dejure.org/1999,16229)
FG Saarland, Entscheidung vom 23.03.1999 - 1 K 267/97 (https://dejure.org/1999,16229)
FG Saarland, Entscheidung vom 23. März 1999 - 1 K 267/97 (https://dejure.org/1999,16229)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Höhe der Dauerschuld bei Finanzierung von Umlaufvermögen

Papierfundstellen

  • EFG 1999, 665
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 08.02.1984 - I R 15/80

    Schuld mit wechselndem Bestand nicht generell nur in Höhe des Mindestbestandes

    Auszug aus FG Saarland, 23.03.1999 - 1 K 267/97
    Eine derartige Schuld kann bei wechselndem Bestand nicht generell nur in Höhe des Mindestbestandes als Dauerschuld angesehen werden (BFH, Urteil vom 8. Februar 1984 I R 15/80, BStBl. II 1984, 379).

    Der darüber hinaus vom Beklagten unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 8. Februar 1984 I R 15/80, BStBl II 1984, 379, geforderte Nachweis daß der jeweils gewahrte Kredit mit einem entsprechenden Geschäftsvorfall der X. GmbH in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang steht, ist schon von der Art der Geschäfte der X. GmbH unmöglich.

  • BFH, 21.02.1991 - IV R 86/89

    Zahlt ein Kunde Überpreise, die der Lieferant auf einem besonderen Konto

    Auszug aus FG Saarland, 23.03.1999 - 1 K 267/97
    Keine Dauerschulden sind nach der ständigen Rechtsprechung allerdings Verbindlichkeiten des laufenden Geschäftsverkehrs (BFH, Urteil vom 21. Februar 1991 IV R 86/89, BStBl. II 1991, 474, 475).

    Für die Abgrenzung der Dauerschulden von laufenden Verbindlichkeiten ist dabei in erster Linie der Charakter der Schuld maßgebend (BFH, Urteil vom 11. Dezember 1986 IV R 185/83, BStBl. II 1987, 443, 444; Urteil vom 21. Februar 1991 IV R 86/89, BStBl. II 1991, 474, 475).

  • BFH, 18.04.1991 - IV R 6/90

    Kredit, der aus den Verkaufserlösen des damit angeschafften Grundbesitzes zu

    Auszug aus FG Saarland, 23.03.1999 - 1 K 267/97
    Bei anderen Krediten, etwa solchen zur Finanzierung von Umlaufvermögen, kann trotz der über 12 Monate hinaus reichenden Dauer, eine vorübergehende Verbindlichkeit und keine Dauerschuld anzunehmen sein, wenn der Kredit zur Finanzierung der Anschaffungskosten eines bestimmten Wirtschaftsgutes des Umlaufvermögens dient, und er aus dem bei der Veräußerung dieses Wirtschaftsgutes erzielten Erlös zu tilgen ist (BFH, Urteil vom 18. April 1991 IV R 6/90, BStBl. II 1991, 584).
  • BFH, 03.07.1997 - IV R 2/97

    Kontokorrentschuld als Dauerschuld

    Auszug aus FG Saarland, 23.03.1999 - 1 K 267/97
    Eine nicht nur vorübergehende Verstärkung des Betriebskapitals wird nach ständiger Rechtsprechung angenommen, wenn der Gegenwert der Verbindlichkeiten aufgrund ihrer tatsächlichen Laufzeit das Betriebskapital für längere Zeit, das heißt im allgemeinen für länger als ein Jahr, verstärkt (BFH Urteil vom 3. Juli 1997 IV R 2/97, BStBl. II 1997, 742).
  • BFH, 07.08.1990 - VIII R 30/89

    1. Zu den Voraussetzungen für die Auflösung eines einheitlich gewährten Kredits

    Auszug aus FG Saarland, 23.03.1999 - 1 K 267/97
    In diesem Fall rechnet nicht der gesamte Kredit zu den Dauerschulden, sondern nur der dem Betrieb ständig gewährte Sockelbetrag (BFH, Urteil vom 7. August 1990 VIII R 30/89, BStBl. II 1990, 1081).
  • BFH, 11.12.1986 - IV R 185/83

    Refinanzierung der von einem Werbemittler an Filmtheater zur Erlangung

    Auszug aus FG Saarland, 23.03.1999 - 1 K 267/97
    Für die Abgrenzung der Dauerschulden von laufenden Verbindlichkeiten ist dabei in erster Linie der Charakter der Schuld maßgebend (BFH, Urteil vom 11. Dezember 1986 IV R 185/83, BStBl. II 1987, 443, 444; Urteil vom 21. Februar 1991 IV R 86/89, BStBl. II 1991, 474, 475).
  • FG Baden-Württemberg, 26.05.2000 - 9 K 243/96

    Verbindlichkeit als Dauerschuld; Abgrenzung zwischen einem allgemeinen

    Wie in der Entscheidung des FG des Saarlandes (Urteil vom 23.03.1999, 1K 267/97, EFG 1999, 665 ) müsse nach dem Charakter der Schuld unterschieden werden.

    Auch die von der Klin herangezogene Entscheidung des FG des Saarlandes ( EFG 1999, 665 ) stellt fest, daß ein Kredit zur Finanzierung der Anschaffung der Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens eine Dauerschuld begründen könne, soweit der Kredit dem Unternehmen ständig zur Verfügung stehe; in diesem Fall rechne nicht der gesamte Kredit, sondern nur der dem Betrieb ständig gewährte Sockelbetrag zu den Dauerschulden (vgl. BFH-Urteil vom 7.08.1990 VIII R 30/89, BStBl II 1990, 1081 ).

  • FG Düsseldorf, 26.08.2004 - 11 K 1971/01

    Auskiesungsvertrag; Rückstellung; Pachtvorauszahlungsrückstellung; Dauerschuld;

    Zudem könnten auch beim Erwerb von Umlaufvermögen bei bestimmten Konstellationen Dauerschulden vorliegen (z. B. bei der Refinanzierung eines mehrjährigen Nutzungsüberlassungsvertrages, BFH vom 26.08.1992 I R 11/92; bei einem Sockelbetrag eines Kredits zur Finanzierung von Wareneinkäufen bei einem Warenhaus, Finanzgericht des Saarlandes vom 23.03.1999 1 K 267/97, EFG 1999, 665; bei einem mit dem Erwerb und der Veräußerung von Umlaufvermögen im wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Kredits, der über Jahre hinweg unverändert fortbestehe und losgelöst von den einzelnen Warengeschäften sei, was Zahlungsfrist und Tilgung anbelange, Finanzgericht Baden Württemberg vom 24.05.2000 9 K 243/96).
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